Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

Sie haben Ihr Kind für die Klassenstufen 5 und 6 entsprechend §10 der Übergreifenden Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz an der von Ihnen gewählten Schule angemeldet. Wir bedauern, dass die Entwicklung Ihres Kindes an der von Ihnen bestimmten Schule nicht Ihren Erwartungen gemäß verläuft.
Ein Schullaufbahnwechsel ist nach §19 der Übergreifenden Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind eine positive Entwicklung an der zurzeit besuchten Schule.

Mit freundlichen Grüßen,

Die Schulleitung